Aktuell versendet Rechtsanwalt Jeff Martin im Auftrag der Amselfilm Productions GmbH & Co. KG eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Films in einer Internet-Tauschbörse.
Die uns vorliegende Abmahnung betrifft die illegale öffentliche Zugänglichmachung des Films „Ja Toge Hochu“ (Film). Rechtsanwalt Jeff Martin fordert den Anschlussinhaber auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 750,00 EUR zu überweisen. Dem Abmahnschreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigelegt.
Wir raten grundsätzlich davon ab, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Des Weiteren sollte die geforderte Pauschalsumme nicht unbedacht, ohne eine anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.