IT-Recht

IT-Recht bezeichnet das Recht der Informationstechnologie bzw. der elektronischen Datenverarbeitung. Es umfasst hauptsächlich Verträge über Soft- und Hardware, das Datenschutzrecht, Domain- bzw. Kennzeichenrecht und das Telekommunikations- und Telemediengesetz, insbesondere

Vertragsrecht

Das IT-Vertragsrecht umfasst Verträge über Software, Hardware, deren Erstellung und entsprechende Dienstleistungen wie die Erstellung von Individualsoftware oder die Pflege von Websites.

Datenschutzrecht

Datenschutz dient dem Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigungen seines Persönlichkeitsrechts durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten.

Domainrecht

Bei der Vergabe von Domains gilt der Prioritätsgrundsatz, d.h. derjenige, der eine Domain zuerst nutzt, kann Nutzern, die später einen ähnlichen Domainnamen verwenden, die Nutzung untersagen. Domains können über die zentrale Registrierungsstelle DENIC registriert werden.

Telekommunikations- und Telemediengesetz

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) reguliert den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation. In § 1 TKG heißt es, Zweck dieses Gesetzes ist es, durch technologieneutrale Regulierung den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation und leistungsfähige Telekommunikationsinfrastrukturen zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten. 

Das Telemediengesetz (TMG) befasst sich mit dem Bereich der Telemedien. Zu den Telemedien gehören die meisten Angebote im Internet wie Onlineshops, Online-Versteigerungsplattformen, Suchmaschinen, E-Mail-Dienste, Podcasts, Chatrooms, Social-Media-Plattformen, private Websites oder Blogs. Das Gesetz wird daher umgangssprachlich auch als Internetgesetz bezeichnet.

Leistungen

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