Illegales Filesharing durch Popcorn Time und Porn Time

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Popcorn Time und Porn Time wirken teilweise wie reine Streaming-Dienste und bezeichnen sich mitunter auch als solche. Doch im Kern betreiben beide Dienste klassisches Filesharing durch Torrents und sind damit illegal.

 

Unterschiedliche Bezeichnungen auf der Website

Wer auf die Website von Popcorn Time geht, könnte wegen der teils unterschiedlichen Bezeichnungen meinen, es handle sich um einen Streaming-Dienst: „Popcorn Time will find the best version possible and start streaming it right away.“ oder „A whole new way to watch movies“

Doch auf der Website finden sich auch andere, eindeutige Hinweise darauf, dass es sich bei der Software um eine Torrent-Anwendung handelt: „Watch torrent movies instantly“ oder „Popcorn Time is constantly searching all over the web fort he best torrents from the most important sites.“

 

Kein Streaming sondern Filesharing durch Torrent-Anwendung

Popcorn Time lädt, wie bei Torrent-Anwendungen (z. B. BitTorrent) üblich, Dateien herunter und gleichzeitig auch wieder für andere Mitnutzer hoch. Dieser Upload stellt jedoch ein illegales öffentliches Zugänglichmachen des urheberrechtlich geschützten Filmwerks dar. Gleiches gilt für den Ableger von Popcorn Time mit der Bezeichnung Porn Time. Insofern handelt es sich bei Popcorn Time und Porn Time um keine Streaming-Dienste, sondern um Torrent-Dienste, die illegales Filesharing betreiben.

 

Unterscheidung von Streaming und Filesharing

Filesharing unterscheidet sich von Streaming dadurch, dass bei Filesharing für gewöhnlich eine entsprechende Software auf dem Computer installiert werden muss und neben dem Download auch ein Upload erfolgt. Bei Begriffen wie „P2P“, „Torrent“ und „Filesharing“ sollte man in der Regel sehr vorsichtig sein.

Mit Torrents Time versuchen die Entwickler von Popcorn Time nun aber auch Filesharing im Browser durch ein Browser-Plugin möglich zu machen. Es bleibt jedoch trotzdem illegales Filesharing durch Torrents.

Streaming findet in aller Regel im Browser statt. Ob das Streaming von rechtswidrig zugänglich gemachten Filmen erlaubt ist, ist weiterhin umstritten. Insbesondere wird über die Anwendbarkeit des § 44a UrhG diskutiert. Aus diesem Grund sollte man, solange keine Rechtssicherheit herrscht, kostenlose Streaming-Dienste, die urheberrechtlich geschützte Werke (ohne Erlaubnis) anbieten, meiden.