Abmahnungen von Waldorf Frommer im Auftrag von Getty Images wegen unberechtigter Bildnutzung

Die Online-Fotoagentur gettyimages geht verstärkt gegen die angeblich unberechtigte Nutzung ihrer Bilder vor. Zunächst werden Schreiben verschickt mit Rechnungen zum Teil über mehrere tausend Euro. Werden die Forderungen der Fotoagentur nicht gänzlich erfüllt, beauftragt Getty Images die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer, die sonst eher aus dem Bereich des Filesharing bekannt sind.

In ihrem Schreiben gibt Getty Images an, als „Repräsentant des Künstlers“ berechtigt zu sein, Lizenzen für die Nutzung des Bildes verlangen zu dürfen. Für die Nutzung von Fotos berechnet Getty Images zum Teil einige tausend Euro. Im November 2008 haben Fotografen Getty Images auf Schadenersatz in den USA verklagt, weil Getty Images maximal 2,50 US-Dollar pro Download an die Fotografen zahlt.

Wir raten davon ab, voreilig die geforderten Lizenzgebühren zu bezahlen. Zwar stellt die Verwendung von Fotos für die eigene Website im Internet grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung dar. Es ist jedoch keineswegs belegt, dass getty images überhaupt legitimiert ist, den behaupteten Anspruch geltend zu machen. Denn die Geltendmachung von urheberrechtlichen Ansprüchen setzt die sogenannte Aktivlegitimation voraus, über die neben dem Urheber nur der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts verfügt (§ 31 Abs. 3 UrhG).

Zudem ist fraglich, ob Getty Images tatsächlich Lizenzgebühren in der geltend gemachten Höhe zusteht. Nach der Lizenzanalogie kann als Nutzungsentgelt gemäß § 97 Abs. 2 Satz 2 UrhG nur verlangt werden, was die Parteien redlicherweise vereinbart hätten. Da bei getty images die Bilder zum Teil kostenlos, zum Teil für ca. 49 EUR lizenziert werden können, ist die geltend gemachte Höhe höchst fraglich.

Dennoch sollte die Angelegenheit ernst genommen werden. Es ist zur Sicherheit zu empfehlen, das Bild zu entfernen, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und im Übrigen die Forderung abzuwehren.

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