Getty Images: Rechnungen wg. illegaler Verwertung von urheberrechtlich geschützten Lichtbildern

Jacob MetzlerRecht, Urheberrecht

Die irische Bildagentur Getty Images versendet derzeit wieder Rechnungen für die angeblich unberechtigte Nutzung von Fotos, dessen ausschließliche Nutzungs- und Verwertungsrechte die Bildagentur angeblich inne hat. In den uns vorliegenden Fällen werden den Empfängern der Rechnungsschreibens vorgeworfen, Fotos von Getty Images zur Gestaltung ihrer Webseiten verwendetet zu haben, ohne Lizenzen dafür erworben zu haben.

Die Empfänger des Schreibens werden aufgefordert, einen Beweis zu erbringen, dass sie die Nutzungsrechte entweder selbst oder über Dritte erworben haben. Wurden die Fotos unlizensiert verwendet, müssen sie von den Webseiten der Rechnungsempfänger laut Schreiben umgehend entfernt werden und dürfen auch in Zukunft nicht mehr verwendet werden. Für die unlizensierte Nutzung der betreffenden Fotos berechnet Getty Images in den uns vorliegenden Fällen mehr als 1000 EUR.

Wurden sie ebenso wegen der unlizensierten Verwendung von Fotos von Getty Images angeschrieben, raten wir dringend davon ab, die geforderte Lizenzgebühr zu zahlen. Zum einen sind die Schadensersatzzahlungen in den uns vorliegenden Fällen deutlich überhöht: Nach der Lizenzanalogie kann als Nutzungsentgelt gemäß § 97 Abs. 2 Satz 2 UrhG nur verlangt werden, was die Parteien redlicherweise vereinbart hätten. Da Fotos bei Getty Images teils schon für zweistellige Beträge im unteren Bereich, teil sogar kostenlos lizenziert werden können, ist der verlangte Schadensersatz viel zu hoch angesetzt.

Zum anderen stellt die Verwendung von unlizensierten Fotos für die eigene Website im Internet zwar grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung dar. Es ist jedoch keineswegs belegt, dass Getty Images überhaupt legitimiert ist, den behaupteten Anspruch geltend zu machen. Dies würde voraussetzen, dass Getty Images Inhaberin eines ausschließlichen Nutzungsrechts an den Fotos ist. In diesem Fall hätte Getty Images eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung durch den Urheber nachzuweisen. Dennoch sollte die Angelegenheit ernst genommen werden. Zur Sicherheit ist zu empfehlen, das betreffende Foto zu entfernen. Außerdem sollte ein Anwalt zu Rate gezogen werden. Forderungen können mit anwaltlicher Hilfe meist ganz oder zumindest teilweise abgewehrt werden.

Nehmen Sie kostenlos und unverbindlich Kontakt zu uns auf.