Fotografin Petra Heide mahnt unberechtigte Nutzung geschützter Lichtbilder ihres Unternehmens bei Ebay ab.

Jacob MetzlerAbmahnung, Fotorecht, Urheberrecht

Derzeit versendet die Fotografin Petra Heide Abmahnungen wegen der Verwendung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials ihres Fotounternehmens „Fotografie Petra Heide“ in einer E-Bay-Auktion.

Die Fotografin fordert den Adressaten des Abmahnschreibens auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und einen Schadensersatz für die rechtswidrige Nutzung der Fotografien in Form einer fiktiven Lizenzgebühr zu zahlen.

Generell raten wir davon ab, die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung übereilt und ohne anwaltliche Beratung zu unterzeichnen, da diese meist ungünstige Formulierungen für den Adressaten enthält. Diese könnten vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden. Auch sollten der geforderte Schadensersatz nicht ohne anwaltliche Prüfung gezahlt werden.

Wir empfehlen dennoch, die Abmahnung ernst zu nehmen und die angegebenen Fristen einzuhalten, da sich die Kosten in der Regel nach Fristablauf erhöhen.

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