Urheberrecht für Fotografen

Fotografen genießen für ihre Lichtbildwerke und Lichtbilder Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Diese Urheberrechte und Leistungsschutzrechte bestehen völlig unabhängig von den Rechten der Abgebildeten.

Bei unberechtigter Verwertung der Fotos hat der Fotograf u.a. Anspruch auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz. Wird zudem der Anspruch des Fotografen auf Anerkennung seiner Urheberschaft missachtet, erhält er auf den Schadensersatz nach ständiger Rechtssprechung einen Aufschlag in Höhe von 100%.

Leistungen

  • Wir beraten und vertreten Fotoagenturen, Lichtbildner, Fotografen, Fotodesigner und Inhaber von Nutzungsrechten in allen Angelegenheiten des Urheberrechts.

  • Wir übernehmen die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der Fotografen.

  • Wir prüfen Lizenzverträge und unterstützen Fotografen bei Vertragsverhandlungen.