Filmwerke

Filmwerke sind bewegte Bild- oder Bild-Ton-Folgen, die durch Aneinanderreihung von Einzelbildern entstehen. Neben dem Zelluloidfilm zählen auch digitale oder elektromagnetische Aufzeichnungen zu den Filmwerken. Der Inhalt eines Films ist unerheblich. Geschützt werden u.a. Kinofilme, Fernsehfilme, Stummfilme, Dokumentationen, Werbefilme, Naturfilme, Zeichentrickfilme und Amateurfilme.

Vom Urhebergesetz (UrhG) werden neben den Filmwerken auch Werke geschützt, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden. Zu diesen Werken zählen Videospiele, Animationsfilme, Computerspiele und sonstige Multimedia-Produkte.

Die oben genannten Werke werden dann vom UrhG geschützt, wenn sie eine persönliche geistige Schöpfung darstellen. Inwiefern der Inhalt des Films (wie Romanvorlage, Drehbuch, Musik) Individualität aufweist, ist irrelevant. Bei der schöpferischen Leistung kommt es vielmehr auf die Arbeit des Regisseurs, des Kameramanns, des Cutters, des Filmarchitekten, des Tontechnikers, des Kostümbildners oder sonstiger Personen an, die zu der Erstellung eines Films beitragen.

Urheberrechte

Derjenige, der einen Film erstellt hat, ist Urheber des Werkes. Ohne seine Zustimmung darf das Bild nicht durch Dritte genutzt, insbesondere nicht vervielfältigt, verbreitet, ausgestrahlt und/oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Der Urheber kann Dritten ein ausschließliches oder einfaches, zeitlich und/oder räumlich begrenztes Nutzungsrecht einräumen.

Filesharing

Filesharing ist die Weitergabe von Dateien zwischen Nutzern eines Netzwerkes bzw. einer Tausch-Plattform. Dabei werden die Dateien sowohl heruntergeladen als auch für andere Nutzer hochgeladen. Eine unberechtigte Verbreitung stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Der Nutzer, der das Filesharing veranlasst hat, haftet als Täter auf Unterlassung, Schadensersatz und fiktive Lizenzkosten. Kann nicht zweifelsfrei festgestellt werden, wer Täter ist, haftet der Anschlussinhaber als Störer, soweit ihm nachgewiesen werden kann, dass er zumutbare Sorgfaltspflichten für die „Gefahrenquelle Internetanschluss“ nicht eingehalten hat.

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