Den Rechtsschutzversicherungsverträgen liegen Allgemeine Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB) zugrunde, die bei den Versicherungen häufig auf sog. Musterbedingungen beruhen, in denen der Rechtsschutz für Urheberrecht ausgeschlossen ist.
Ein typischerweise verwendetes Muster der Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen, die ARB 2005, finden Sie hier.
Zwar wurde bis ins Jahr 2010 oftmals von der Rechtsschutzversicherung ein Teil der Anwaltskosten aus Kulanz übernommen, die Rechtsschutzversicherer sind jedoch dazu übergegangen, Deckungsanfragen in derartigen Fällen grundsätzlich abzulehnen. Dennoch gibt es auch einzelne Rechtsschutzversicherungen, die Urheberrecht abdecken übernehmen.