Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke im Internet
Die Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main versendet Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen. Die Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte wirft den Adressaten ihrer Abmahnung vor, als Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzung rechtlich verantwortlich zu sein.
Das Schreiben
Die Abmahnung umfasst 7 Seiten. Eine strafbewehrte Unterlassungs- /Verpflichtungserklärung, der Ermittlungsdatensatz sowie der Beschluss des Landgericht am Sitz des Providers sind dem Schreiben beigefügt.
Die Forderungen der Winterstein Rechtsanwälte
Die Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von mindestens 450,00 EUR.
Wie soll ich mich verhalten?
Anschlussinhaber, die eine Abmahnung der Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht erhalten, sollten in keinem Fall unbedacht die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.
Die beigefügte Unterlassungserklärung wird aufgrund der gewählten Formulierungen nach ständiger Rechtsprechung als Schuldanerkenntnis des Anschlussinhabers gewertet.
Zudem birgt die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung die Gefahr, dass der Unterzeichner eine erhebliche Vertragsstrafe verwirkt.
Dennoch sollte die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung unbedingt eingehalten werden.
Unsere Erfahrung
Aufgrund unserer Spezialisierung auf das Urheberrecht verfügen wir über jahrelange Erfahrung mit Filesharing-Abmahnungen. Wir wissen, wie auf die jeweilige Abmahnung zu reagieren ist und kennen die Praxis der gegnerischen Abmahnanwälte und der Rechteinhaber sehr genau. Gern unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung aus einer Vielzahl von bearbeiteten Fällen.
Die Rechteinhaber
Winterstein Rechtsanwälte mahnen im Auftrag von folgenden Unternehmen ab:
*Anolis Entertainment GmbH &Co. KG
*IPForceOne GmbH