Aufforderung zur Unterlassung einer Urheberrechtsverletzung über Internettauschbörsen
Die Rechtsanwälte Vahrenwald & Kretschmer aus München versenden Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen – Aufforderung zur Abgabe eine Unterlassungserklärung -. Die Rechtsanwälte Vwerfen den Adressaten ihrer Abmahnungen vor, als Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzung rechtlich verantwortlich zu sein.
Das Schreiben
Die Abmahnung umfasst 14 Seiten. Einen Ermittlungsdatensatz, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, einen Zahlschein, ein Beschluss des Landgerichtes Köln, eine Vollmacht sowie ein Gutachten sind dem Schreiben beigefügt.
Die Forderungen der Rechtsanwälte Vahrenwald & Kretschmer
Die Kanzlei Vahrenwald & Kretschmer fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags.
Der geforderte Betrag in Höhe von mindestens 952,00 EUR setzt sich aus Schadensersatzansprüchen und Rechtsanwaltgebühren zusammen.
Wie soll ich mich verhalten?
Anschlussinhaber, die eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Vahrenwald & Kretschmer wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht erhalten, sollten in keinem Fall unbedacht die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.
Die beigefügte Unterlassungserklärung wird aufgrund der gewählten Formulierungen nach ständiger Rechtsprechung als Schuldanerkenntnis des Anschlussinhabers gewertet.
Zudem birgt die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung die Gefahr, dass der Unterzeichner eine erhebliche Vertragsstrafe verwirkt.
Dennoch sollte die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung unbedingt eingehalten werden.
Unsere Erfahrung
Aufgrund unserer Spezialisierung auf das Urheberrecht verfügen wir über jahrelange Erfahrung mit Filesharing-Abmahnungen. Wir wissen, wie auf die jeweilige Abmahnung zu reagieren ist und kennen die Praxis der gegnerischen Abmahnanwälte und der Rechteinhaber sehr genau. Gern unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung aus einer Vielzahl von bearbeiteten Fällen.
Die Rechteinhaber
Die Kanzlei Vahrenwald & Kretschmer mahnt im Auftrag von folgenden Unternehmen ab:
- Süddeutsche Film- und Medienproduktionsgesellschaft Ltd.
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