rka Reichelt Klute Aßmann

 

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing in sog. Internettauschbörsen

Die Kanzlei rka Reichelt, Klute, Aßmann versendet Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke – hauptsächlich Computerspiele – in Internettauschbörsen. Die Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Aßmann werfen den Adressaten der Abmahnung vor, als Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzung rechtlich verantwortlich zu sein.

Das Schreiben

Die Abmahnung umfasst in der Regel 3 Seiten. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist dem Schreiben beigefügt.

Abmahnung rka Reichelt Klute Aßmann Filesharing

Beispiel Abmahnung rka Reichelt Klute Aßmann

 

Die Forderungen der Kanzlei Reichelt, Klute, Aßmann

Die Kanzlei rka fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von mindestens 800,00 EUR.

Wie soll ich mich verhalten?

Anschlussinhaber, die eine Abmahnung von Rechtsanwalt Lihl wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht erhalten, sollten in keinem Fall unbedacht die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Die beigefügte Unterlassungserklärung wird aufgrund der gewählten Formulierungen nach ständiger Rechtsprechung als Schuldanerkenntnis des Anschlussinhabers gewertet.

Zudem birgt die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung die Gefahr, dass der Unterzeichner eine erhebliche Vertragsstrafe verwirkt.

Dennoch sollte die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung unbedingt eingehalten werden.

Unsere Erfahrung

Aufgrund unserer Spezialisierung auf das Urheberrecht verfügen wir über jahrelange Erfahrung mit Filesharing-Abmahnungen. Wir wissen, wie auf die jeweilige Abmahnung zu reagieren ist und kennen die Praxis der gegnerischen Abmahnanwälte und der Rechteinhaber sehr genau. Gern unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung aus einer Vielzahl von bearbeiteten Fällen.

Die Rechteinhaber

Die Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Aßmann mahnen insbesondere im Auftrag folgender Firmen ab:

*CD Project RED z.o.o.

*Just A Game GmbH

*Koch Media GmbH

*S.A.D. GmbH

*Techland Sp. z.o.o.

*TGC – The Games Company

*Topware Entertainment GmbH