Rasch Rechtsanwälte

 

Unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen

Beispiel Abmahnung Rasch

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg versendet Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen. Die Rechtsanwälte Rasch werfen den Adressaten ihrer Abmahnung vor, als Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzung rechtlich verantwortlich zu sein.

Das Schreiben

Die Abmahnung umfasst in der Regel 8 Seiten, welche eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie ein Vergleichsvertrag umfassen. Des Weiteren ist dem Schreiben als Anlage die Kopie eines Urteils des Lamdgericht München I beigefügt.

 

Die Forderungen der Kanzlei Rasch

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von mindestens 1.200,00 EUR.

Wie soll ich mich verhalten?

Anschlussinhaber, die eine Abmahnung der Kanzlei Rasch wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht erhalten, sollten in keinem Fall unbedacht die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Die beigefügte Unterlassungserklärung wird aufgrund der gewählten Formulierungen nach ständiger Rechtsprechung als Schuldanerkenntnis des Anschlussinhabers gewertet.

Zudem birgt die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung die Gefahr, dass der Unterzeichner eine erhebliche Vertragsstrafe verwirkt.

Dennoch sollte die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung unbedingt eingehalten werden.

 

 

Unsere Erfahrung

Aufgrund unserer Spezialisierung auf das Urheberrecht verfügen wir über jahrelange Erfahrung mit Filesharing-Abmahnungen. Wir wissen, wie auf die jeweilige Abmahnung zu reagieren ist und kennen die Praxis der gegnerischen Abmahnanwälte und der Rechteinhaber sehr genau. Gern unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung aus einer Vielzahl von bearbeiteten Fällen.

Hier finden Sie eine Liste aktueller Fälle.

 

Die Rechteinhaber

Rasch Rechtsanwälte mahnen im Auftrag von folgenden Unternehmen ab:

  • EMI Music Germany GmbH & Co. KG

  • Universal Music GmbH

  • Warner Music Group Germany Holding GmbH