Philipp Marquort

 

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing in sog. Internettauschbörsen

Die Kanzlei Philipp Marquort aus Kiel versendet Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in Internet-Tauschbörsen. Rechtsanwalt Marquort wirft den Adressaten seiner Abmahnung vor, als Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzung rechtlich verantwortlich zu sein.

Das Schreiben

Die Abmahnung umfasst 3 doppelt bedruckte Seiten. Eine Unterlassungs- / Verpflichtungserklärung, der Ermittlungsdatensatz, die Vollmacht sowie der Beschluss des Landgerichts am Sitz des Providers sind dem Schreiben beigefügt.

Abmahnung Rechtsanwaltskanzlei Philipp Marquort Filesharing

Beispiel Abmahnung Rechtsanwaltskanzlei Philipp Marquort

 

Die Forderungen der Kanzlei Philipp Marquort

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Philipp Marquort fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 750,00 EUR.

Wie soll ich mich verhalten?

Anschlussinhaber, die eine Abmahnung der Kanzlei Philipp Marquort wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht erhalten, sollten in keinem Fall unbedacht die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Die beigefügte Unterlassungserklärung wird aufgrund der gewählten Formulierungen nach ständiger Rechtsprechung als Schuldanerkenntnis des Anschlussinhabers gewertet.

Zudem birgt die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung die Gefahr, dass der Unterzeichner eine erhebliche Vertragsstrafe verwirkt.

Dennoch sollte die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung unbedingt eingehalten werden.

Unsere Erfahrung

Aufgrund unserer Spezialisierung auf das Urheberrecht verfügen wir über jahrelange Erfahrung mit Filesharing-Abmahnungen. Wir wissen, wie auf die jeweilige Abmahnung zu reagieren ist und kennen die Praxis der gegnerischen Abmahnanwälte und der Rechteinhaber sehr genau. Gern unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung aus einer Vielzahl von bearbeiteten Fällen.

Die Rechteinhaber

Die Kanzlei von Kanzlei Philipp Marquort mahnt im Auftrag von folgenden Unternehmen ab:

  • Chmiel Consulting

  • Notrefun Entertainment Media GmbH

  • Triple X Entertainment Ltd.