Kornmeier & Partner

 

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing in sog. Internettauschbörsen

Die Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main versendet Abmahnungen wegen einer in sogenannten Tauschbörsen begangenen Urheberrechtsverletzung. Die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner werfen den Adressaten ihrer Abmahnung vor, als Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzung rechtlich verantwortlich zu sein.

Das Schreiben

Die Abmahnung umfasst 5 Seiten. Eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist dem Schreiben beigefügt.

Abmahnung Kornmeier & Partner Rechtsanwälte Filesharing

Beispiel Abmahnung Kornmeier & Partner Rechtsanwälte

 

Die Forderungen der Kanzlei Kornmeier & Partner

Die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von mindestens 450,00 EUR.

Wie soll ich mich verhalten?

Anschlussinhaber, die eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht erhalten, sollten in keinem Fall unbedacht die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Die beigefügte Unterlassungserklärung wird aufgrund der gewählten Formulierungen nach ständiger Rechtsprechung als Schuldanerkenntnis des Anschlussinhabers gewertet.

Zudem birgt die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung die Gefahr, dass der Unterzeichner eine erhebliche Vertragsstrafe verwirkt.

Dennoch sollte die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung unbedingt eingehalten werden.

 

 

Aktuelle Fälle

 

Unsere Erfahrung

Aufgrund unserer Spezialisierung auf das Urheberrecht verfügen wir über jahrelange Erfahrung mit Filesharing-Abmahnungen. Wir wissen, wie auf die jeweilige Abmahnung zu reagieren ist und kennen die Praxis der gegnerischen Abmahnanwälte und der Rechteinhaber sehr genau. Gern unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung aus einer Vielzahl von bearbeiteten Fällen.

Die Rechteinhaber

Kornmeier & Partner mahnen im Auftrag von folgenden Unternehmen ab:

  • Allstar Music Productions GmbH

  • B1 Recordings GmbH

  • Baseprotect GmbH

  • BigCityBeats GmbH

  • bitComposer Games GmbH

  • DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH, Frankfurt

  • Embassy of Music GmbH

  • EMI Music Germany GmbH & Co. KG

  • GSDR GmbH

  • GV WORLD GmbH

  • Medialand GmbH

  • Ministry of Sound Recordings (Germany), Berlin

  • MORE Music and Media GmbH & Co. KG

  • Musicstarter GmbH & Co. KG

  • Niels Reinhard und Tim Hoffmann

  • Out4Fame Entertainment GmbH

  • Sony Music Entertainment Germany GmbH

  • Superstar Entertainment GmbH & Co. KG