Die Rechtsanwaltskanzlei Rübenach aus Regensburg versendet Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen – Aufforderung zur Abgabe eine Unterlassungserklärung -. Die Rechtsanwälte werfen den Adressaten ihrer Abmahnungen vor, als Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzung rechtlich verantwortlich zu sein.
Das Schreiben
Die Abmahnung umfasst 6 Seiten und beinhaltet einen Ermittlungsdatensatz, die Aufforderung zur Zahlung eines Vergleichsbetrages sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.
Die Forderungen der Kanzlei Rübenach
Rechtsanwalt Rübenach fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags.
Der geforderte Betrag in Höhe von mindestens 340,00 EUR setzt sich aus Schadensersatzansprüchen und Rechtsanwaltgebühren zusammen.
Wie soll ich mich verhalten?
Anschlussinhaber, die eine Abmahnung der Kanzlei Rübenach wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht erhalten, sollten in keinem Fall unbedacht die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.
Die beigefügte Unterlassungserklärung wird aufgrund der gewählten Formulierungen nach ständiger Rechtsprechung als Schuldanerkenntnis des Anschlussinhabers gewertet.
Zudem birgt die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung die Gefahr, dass der Unterzeichner eine erhebliche Vertragsstrafe verwirkt.
Dennoch sollte die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung unbedingt eingehalten werden.
Unsere Erfahrung
Aufgrund unserer Spezialisierung auf das Urheberrecht verfügen wir über jahrelange Erfahrung mit Filesharing-Abmahnungen. Wir wissen, wie auf die jeweilige Abmahnung zu reagieren ist und kennen die Praxis der gegnerischen Abmahnanwälte und der Rechteinhaber sehr genau. Gern unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung aus einer Vielzahl von bearbeiteten Fällen.
Die Rechteinhaber
Die Kanzlei Rübenach mahnt im Auftrag von folgenden Unternehmen ab:
- DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH