FAREDS: Abmahnung wg. unberechtigter Vervielfältigung von "Together At Last"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei FAREDS versendet abermals für die Malibu Media LLC eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werkes im Internet.

Konkret abgemahnt wird die illegale Zurverfügungsstellung des Filmes „Together At Last“ in einer sogenannten Internet-Tauschbörse. Zwecks einer außergerichtlichen Streitbeilegung fordert die Kanzlei FAREDS den Adressaten des Abmahnschreibens auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 600,00 EUR zu bezahlen. Dem Schreiben ist eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigelegt.

Wir empfehlen, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da sie unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Ferner sollte die geforderte Summe nicht übereilt, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oft können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewendet werden.

Dennoch sollte die Abmahnung ernst genommen und die gesetzte Frist eingehalten werden. Wird die Frist versäumt drohen höhere Kosten oder gar eine einstweilige Verfügung.

Wurden Sie auch abgemahnt? Lesen Sie jetzt „Alles was Sie über Filesharing Abmahnungen wissen müssen!“