Die Rechtsanwaltskanzlei FAREDS versendet im Auftrag der Malibu Media LLC eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerkes im Internet.
Dem Anschlussinhaber wird von der Malibu Media LLC vorgeworfen, den FIlm „Featherlight“ unerlaubt in einem sogenannten Filesharing-Netzwerk vervielfältigt zu haben. Die Rechtsanwälte der Kanzlei FAREDS bieten eine außergerichtliche Einigung an und fordern den Adressaten des Abmahnschreibens auf, eine Unterlassungserklärung unterschrieben zurückzusenden sowie eine pauschale Vergleichssumme zu überweisen. Dem Schreiben ist eine bereits vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt.
Die Abmahnung sollte grundsätzlich ernst genommen und die Frist eingehalten werden. Bei einem Fristversäumnis muss mit höheren Kosten oder einer einstweiligen Verfügung gerechnet werden.
Dennoch sollte die vorgefertigte Unterlassungserklärung keinesfalls unterschrieben werden, da sie nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Auch sollte die geforderte Pauschale nicht übereilt, ohne anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Meist können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.