FAREDS: Abmahnung wg. illegaler öffentlichen Zugänglichmachung von "Fiesta" (Carlprit)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Hamburger Kanzlei FAREDS versendet im Auftrag der Track by Track Records UG eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen öffentlichen Zugänglichmachung einer urheberrechtlich geschützten Tonaufnahme.

Die Track by Track Records UG wirft dem Anschlussinhaber vor, das Musikstück „Fiesta“ des Künstlers Carlprit unerlaubt über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk vervielfältigt zu haben. Zwecks einer außergerichtlichen Streitbeilegung fordert die FAREDS den Anschlussinhaber auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 450,00 EUR zu zahlen. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Grundsätzlich sollte eine Abmahnung ernst genommen und die darin gesetzte Frist eingehalten werden. Bei einem Fristversäumnis drohen höhere Kosten und der Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Dennoch raten wir davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da sie ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Auch die geforderte Pauschale sollte nicht unbedacht, ohne eine anwaltliche Hilfe gezahlt werden. Häufig können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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