In vielen Fällen gelingt es, die Rechtsanwalts-Kosten vom Gegner ersetzt zu bekommen. Häufig können wir auch Gebühren, mit denen Sie belastet werden, abwehren oder mindern. Für einkommensschwache Personen bieten wir Beratung und Vertretung auf der Basis von Beratungs- und Prozesskostenhilfe. In jedem Fall werden wir Sie über anfallende Anwaltskosten informieren, bevor wir für Sie tätig werden.