Domainrecht

Das Domainrecht befasst sich mit der Zuteilung der Domainnamen an Betreiber einer Website. Bei der Vergabe von Domainnamen gilt grundsätzlich der Prioritätsgrundsatz, d.h. derjenige, der eine Domain zuerst nutzt, kann späteren Nutzern einer ähnlichen Domain die Nutzung untersagen. Ausnahmen kommen dann in Betracht, wenn ein Name eine weit überragende Bekanntheit oder den Schutz aus § 12 BGB genießt. Danach kann der Berechtigte von einem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen, wenn der andere unbefugt den gleichen Namen gebraucht und das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt wird oder das Recht zum Gebrauch eines Namens durch den Berechtigten von dem anderen bestritten wird.

Domainnamen

Jedem Server im Internet ist eine IP-Adresse zugeordnet. Ein Domainname übersetzt diese IP-Adresse in Buchstaben, so dass nicht die Zahlen der IP-Adresse in den Browser eingetragen werden müssen um eine Website aufzurufen, sondern der besser zu einzuprägende Domainname. Jeder Domainname ist einer IP-Adresse zugeordnet und ist somit einmalig. Domainnamen werden zwischen Top-Level-, Second-Level- und Third-Level-Domains unterscheiden. Die Top-Level-Domain (TLD) bezeichnet den hinteren Teil einer Domain. Sie kennzeichnet entweder ein Land (.de, .at, .it), Staatenbund (.eu) oder einen Bereich des Lebens (.com – commercial, .org – organization, .edu – educational). Die Second-Level-Domain bezieht sich auf den mittleren Teil der Domain zwischen dem Beginn „www.“ und der Top-Level-Domain. Diesen Teil der Domain kann der Nutzer anmelden bzw. registrieren lassen. Die Third-Level-Domain bezeichnet den Anfang der Domain, beispielsweise „www.“.

Registrierung

Die Registrierung einer Domain bezüglich der Top-Level-Domain .de erfolgt bei der Genossenschaft DENIC. Die Domain-Registrierung kann durch jede rechtsfähige und geschäftsfähige Person erfolgen. Nachdem feststeht, dass die gewünschte Domain nicht bereits vergeben ist und ein Provider ausgewählt wurde, kann der Auftrag zur Registrierung erfolgen. Der Domainname muss mindestens drei Zeichen und darf höchstens 63 Zeichen enthalten. Es sind Buchstaben, Ziffern und Bindestriche zulässig, jedoch keine Leerzeichen. Bindestriche am Anfang oder an Ende des Namens sind nicht zulässig.

Domainname und Markenrecht

Der Domainname als solcher stellt kein Namens- oder Kennzeichenrecht dar, kann aber zur Begründung eines solchen Rechts durch dessen Gebrauch beitragen. Zum anderen kann die Registrierung und Benutzung einer Domain auch identische oder ähnliche Namens- oder Kennzeichenrechte Dritter verletzen. Voraussetzung für die Entstehung eines Kennzeichenrechtes durch Benutzung ist, dass eine Marke bzw. ein Kennzeichenrecht besteht. Der Name muss folglich schutzfähig und beispielsweise nicht rein beschreibend sein.

Domaingrabbing

Domaingrabbing bezeichnet die Registrierung einer größeren Anzahl von Internet-Domainnamen, um diese anschließend gewinnbringend zu veräußern. Meist handelt es sich dabei um die massenhafte Registrierung von Gattungsbegriffen. Die Rechtsprechung stuft dies als Teil des legalen Domainhandels ein. Gattungsbegriffe genießen grundsätzlich keinen Markenschutz. Es kann jedoch ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht vorliegen, wenn Domainnamen benutzt werden, um damit einen Wettbewerber an der Verwendung „seines“ Kennzeichens als Domainname zu hindern.