Die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) umfasst einen deutschlandweiten Schutz. Gemeinschaftsgeschmacksmuster, also Designs, die innerhalb der Europäischen Union geschützt sind, müssen beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt angemeldet werden. Für den Schutz in weiteren Ländern kann eine Anmeldung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) erfolgen.