Der Schutz eines Designs entsteht durch die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Dafür sind Angaben zur Identität des Anmelders erforderlich, eine zur Bekanntmachung geeignete fotografische Wiedergabe des Designs und eine Angabe der Erzeugnisse, bei denen das Design verwendet werden soll. Von zentraler Bedeutung ist die grafische Darstellung des Designs. Damit wird der Gegenstand und der Umfang des Schutzrechts festgelegt. Es können dafür bis zu zehn Darstellungen eingereicht werden, welche die schutzbegründenden Merkmale verdeutlichen sollen. Es kann auch eine Beschreibung eingereicht werden, die maximal 100 Wörter enthalten soll.