Design FAQ – Welche Rechte kann der Inhaber eines Designs geltend machen?

 

Ein eingetragenes Design gewährt seinem Inhaber das ausschließliche Recht, das Design zu nutzen und die unerlaubte gewerbliche Benutzung des Designs durch andere zu verbieten. Insbesondere hat er das Recht, nicht berechtigten Dritten die Herstellung, das Anbieten, das Inverkehrbringen, die Einfuhr, die Ausfuhr, die Benutzung oder den Besitz des Erzeugnisses zu den genannten Zwecken zu verbieten. Übt ein nicht berechtigter Dritter eine der genannten Handlungen aus, macht er sich damit einer Verletzung des ausschließlichen Rechts des Inhabers schuldig. Der Inhaber eines eingetragenen Designs kann gegen solche Verletzungen vorgehen. Er hat gegen den Verletzer einen Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung der rechtsverletzenden Handlung, sowie einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, der durch die rechtswidrigen Handlungen des Dritten entstanden ist. Des Weiteren kann der Verletzte den Verletzer auf Vernichtung der im Besitz oder Eigentum des Verletzers befindlichen rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Erzeugnisse in Anspruch nehmen.