Die Gebühren sind abhängig von der Anzahl der anzumeldenden Muster und der Anmeldeform. Eine Einzelanmeldung auf dem Postweg erzeugt eine Gebühr in Höhe von 70,00 EUR, bei elektronischer Anmeldung 60,00 EUR. Für eine Sammelanmeldung auf dem Postweg werden je Design 7,00 EUR, mindestens jedoch 70,00 EUR fällig. Bei einer Sammelanmeldung auf dem elektronischen Weg beträgt die Gebühr pro Design 6,00 EUR, mindestens jedoch 60,00 EUR.
Wird die Bekanntmachung aufgeschoben, fallen Anmeldegebühren in Höhe von 30,00 EUR für eine Einzelanmeldung und bei einer Sammelanmeldung 3,00 EUR je Design, mindestens jedoch 30,00 EUR an. Um den Geschmacksmusterschutz auf fünf Jahre zu erweitern, ist innerhalb der Aufschiebungsfrist die Erstreckungsgebühr für eine Einzelanmeldung in Höhe von 40,00 EUR zu zahlen, für eine Sammelanmeldung je Design 4,00 EUR, mindestens jedoch 40,00 EUR.
Die Aufrechterhaltungsgebühren betragen pro Design für das 6. bis 10 Schutzjahr 90,00 EUR, für das 11. bis 15. Schutzjahr 120,00 EUR, für das 16. bis 20. Schutzjahr 150,00 EUR und für das 21. bis 25. Schutzjahr 180,00 EUR.