Der Begriff der Priorität bezeichnet im Allgemeinen den Vorrang einer Sache gegenüber einer anderen. Dies wird im gewerblichen Rechtsschutz in zeitlichem Sinn interpretiert, d.h. ein Design, das vor einem ähnlichen Design eingetragen wurde, genießt Vorrang. Grundsätzlich ist der Tag der Anmeldung für den Zeitrang des Designs maßgeblich. Ausnahmsweise kann ein vor der Anmeldung liegender Zeitrang anerkannt werden. Wurde das Design bereits auf einer öffentlichen Ausstellung oder Messe zur Schau gestellt, kann es innerhalb von sechs Monaten unter Beanspruchung des Zeitrangs der Zurschaustellung angemeldet werden. Dafür ist erforderlich, dass das Bundesministerium der Justiz die Messe im Bundesgesetzblatt veröffentlicht hat und der Messeveranstalter eine Bescheinigung über die Zurschaustellung ausgestellt hat. Neben der Ausstellungspriorität gibt es noch die sogenannte ausländische Priorität. Diese findet Anwendung, wenn das Design bereits in einem Mitgliedstaat der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums oder der Welthandelsorganisation angemeldet ist. Dies ist durch eine Abschrift der Voranmeldung zu belegen.