Ein Design ist gemäß § 1 Nr. 1 DesignG die zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergibt. Neben industriellen oder handwerklichen Gegenständen werden dabei auch Verpackungen, Ausstattung, grafische Symbole, typografische Schriftzeichen und Einzelteile komplexerer Erzeugnisse erfasst; nicht jedoch Computerprogramme.