Denecke, von Haxthausen, Priess & Partner – Abmahnung wegen Verletzung von Nutzungsrechten nach dem Urheberrechtsgesetz im Auftrag von euroluftbild.de

Jacob MetzlerAbmahnung, Recht, Urheberrecht

Derzeit versendet die Anwaltskanzlei Denecke,von Haxthausen, Priess & Partner aus Berlin im Auftrag der euroluftbild.de Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung durch die öffentliche Zugänglichmachung von Bildmaterial durch einen Internetseiten-Betreiber.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Denecke, von Haxthausen, Priess & Partner fordern den Adressaten des Abmahnschreibens dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, den rechtswidrigen Zustand zu beseitigen und weiterhin einen Betrag in Höhe von  2.452,80 EUR zu überweisen. Der genannte Betrag setzt sich aus 1.755,00 EUR Schadensersatz, 85 EUR Internet-Recherche und 612.80 EUR  Rechtsanwaltskosten zusammen.

Generell raten wir davon ab, die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung übereilt, ohne anwaltliche Überprüfung zu unterzeichnen, da diese meist ungünstige Formulierungen für den Adressaten enthält.

Auch die geforderten Kosten sollten nicht ohne anwaltliche Prüfung gezahlt werden.

Dennoch sollte die Abmahnung ernst genommen und die sehr kurze Frist eingehalten werden. In der Regel steigen die Kosten nach Fristablauf.