Denecke, Priess & Partner Rechtsanwälte & Partner

Abmahnung wegen Verletzung von Nutzungsrechten nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG)

Die Rechtsanwaltskanzlei Denecke, Priess & Partner versendet Abmahnungen wegen der Verletzung der Nutzungsrechte an Bildmaterial.

Die Kanzlei macht in ihrem Schreiben geltend, dass ihrer Mandantschaft ein ausschließliches und unbeschränktes Nutzungsrecht an den Lichtbildwerken zusteht. Sie macht in ihrem Schreiben Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche geltend. Hierzu fordert sie den Adressaten u.a. zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf, eine bereits vorbereitete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist dem Schreiben bereits beigefügt.

Daneben werden Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche geltend gemacht.

unerlaubter Zugänglichmachung geschützter Fotografien im Internet. Die Kanzlei Denecke, Priess & Partner wirft den Adressaten ihrer Abmahnung vor, als Betreiber einer Website für die Urheberrechtsverletzung rechtlich verantwortlich zu sein.

Die Rechteinhaber

Denecke, Priess & Partner Rechtsanwälte mahnen unter anderem im Auftrag von folgenden Unternehmen/FotografInnen ab:

  • Actionpress GmbH & Co. KG
  • Caro Fotoagentur GmbH
  • W.E.N.N. GmbH
  • Bulls Pressedienst GmbH
  • Euroluftbild.de
  • Stockfood GmbH
  • Stock4B GmbH
  • The Visual Art House, Inh.