Datenschutzrecht (mit DSGVO 2018)
Das Datenschutzrecht dient dem Schutz der Betroffenen vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, gewährleistet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das Persönlichkeitsrecht bei der Datenverarbeitung und schützt die Privatsphäre. Der Datenschutz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Rechts auf informationelle Selbstbestimmung). Jeder Mensch soll grundsätzlich selbst entscheiden können, wem, wann und welche seiner persönlichen Daten Dritten zugänglich sein sollen.
Unsere Leistungen im Datenschutzrecht
Auf der Grundlage umfassender rechtlicher Beratung erbringen wir unter anderem folgende Leistungen:
- Erstellung der Datenschutzerklärung sowie Erfüllung der Informationspflichten gegenüber den Betroffenen;
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Erstellung des Auftragsdatenverarbeitungsvertrags;
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Erstellung der erforderlichen Verzeichnisse wie Verarbeitungsverzeichnis;
- Erstellung einer Verschwiegenheitsverpflichtungserklärung von Dienstleistern und Mitarbeitern.
Grundsätze des Datenschutzrechts
Geltungsbereich
Verwendung von Daten
Personenbezogene Daten können zudem im Auftrag durch andere Stellen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Dies kann beispielsweise bei Beauftragung einer Werbeagentur zur Durchführung einer Marketing-Aktion erfolgen oder bei der Entgeltabrechnung durch einen Steuerberater.
Datenschutzkontrolle
Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen Beauftragten für den Datenschutz zu beauftragen. Dieser Datenschutzbeauftragte kontrolliert die Einhaltung der Datenschutzgesetze in dieser Behörde oder dem Unternehmen. Die Person kann dort Mitarbeiter sein oder als externer Datenschutzbeauftragter tätig werden.