Datenschutzrecht (mit DSGVO 2018)

Das Datenschutzrecht dient dem Schutz der Betroffenen vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, gewährleistet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das  Persönlichkeitsrecht bei der Datenverarbeitung und schützt die Privatsphäre. Der Datenschutz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht (Rechts auf informationelle Selbstbestimmung). Jeder Mensch soll grundsätzlich selbst entscheiden können, wem, wann und welche seiner persönlichen Daten Dritten zugänglich sein sollen.

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Unsere Leistungen im Datenschutzrecht

Auf der Grundlage umfassender rechtlicher Beratung erbringen wir unter anderem folgende Leistungen:

Grundsätze des Datenschutzrechts

Ein wesentlicher Grundsatz des Gesetzes ist das so genannte Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn der Betroffene eingewilligt hat oder ein Gesetz dies erlaubt. In § 3a BDSG ist der Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit verankert. Danach sollen bei Datenverarbeitungsprozessen keine oder so wenig personenbezogene Daten wie möglich verwendet werden und von den Möglichkeiten der Anonymisierung und Pseudonymisierung Gebrauch gemacht werden.

Geltungsbereich

Der Datenschutz bezieht sich auf die Erhebung, die Verarbeitung und die Nutzung personenbezogener Daten. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten Person.
Erheben ist das Beschaffen von Daten über den Betroffenen. Verarbeiten ist das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen personenbezogener Daten. Nutzen ist jede Verwendung personenbezogener Daten.
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Verwendung von Daten

Viele Stellen und Unternehmen können Informationen über Personen sammeln. Diese werden ausgewertet und eventuell an andere weitergegeben. Häufig sind die betreffenden Personen damit einverstanden und wollen eine Datenverarbeitung. Das kann z.B. bei Bestellungen von Waren über das Telefon oder im Internet der Fall sein. Der Verkäufer erfasst die Daten des Käufers und der Bestellung. Um die Ware an den Käufer zu versenden, ist es erforderlich, dass der Verkäufer die Bestelldaten nutzt. In solchen Fällen ist der Umgang mit personenbezogenen Daten datenschutzrechtlich zulässig. Hat der Einzelne einer weitergehenden Nutzung nicht zugestimmt oder weiß er nicht, dass die Daten anderweitig genutzt werden, könnte dies eine unzulässige Verarbeitung sein.

Personenbezogene Daten können zudem im Auftrag durch andere Stellen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Dies kann beispielsweise bei Beauftragung einer Werbeagentur zur Durchführung einer Marketing-Aktion erfolgen oder bei der Entgeltabrechnung durch einen Steuerberater.

Datenschutzkontrolle

Die öffentlichen Stellen des Bundes sowie die Unternehmen, die geschäftsmäßig Telekommunikations- oder Postdienstleistungen erbringen, unterliegen der Aufsicht durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Die Landesbehörden werden durch die Landesdatenschutzbeauftragten kontrolliert. Die privaten Unternehmen (bis auf Telekommunikation und Post) unterliegen der Aufsicht der Datenschutzaufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich.

Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen Beauftragten für den Datenschutz zu beauftragen. Dieser Datenschutzbeauftragte kontrolliert die Einhaltung der Datenschutzgesetze in dieser Behörde oder dem Unternehmen. Die Person kann dort Mitarbeiter sein oder als externer Datenschutzbeauftragter tätig werden.

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Rechte des Betroffenen

Der Betroffene hat einen Anspruch auf Information und ist grundsätzlich vor der Datenerhebung über diese zu informieren. Er hat des Weiteren einen Anspruch auf Widerspruch. Hat er einer Datenverarbeitung zugestimmt, kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen werden. Dem Betroffenen ist auf Antrag Auskunft zu erteilen über die zu seiner Person gespeicherten Daten, den Empfänger, an den die Daten weitergegeben werden und den Zweck der Speicherung. Die Auskunftserteilung hat in der Regel unentgeltlich zu erfolgen. Dem Betroffenen stehen außerdem die Rechte auf Berichtigung, Löschung und Sperrung seiner Daten zu. Jedermann kann sich bei Fragen rund um seine personenbezogenen Daten an den Bundes- oder die Landesdatenschutzbeauftragten wenden.