Daniel Sebastian: Abmahnung wegen öffentlicher Zugänglichmachung der Tonaufnahmen "Klingande – Jubel", "Martin Garrix – Animals", "Martin Garrix & Jay Hardway – Wizard", "Bakermat – One Day (Vandaag)", "Dj Antoine – Light It Up"

Jacob MetzlerAbmahnung, Abmahnung (Filesharing), Urheberrecht

Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian versendet derzeit im Auftrag der DigiRights Administration GmbH Abmahnungen wegen angeblich begangener Urheberrechtsverletzungen. Anlass des Schreibens, so der Anwalt Daniel Sebastian, sei eine über den Internetanschluss des Adressaten begangene Urheberrechtsverletzung in einer Tauschbörse. Verfolgt werden Rechtsverletzungen in sog. Filesharing- bzw. P2P-Netzwerken, wie beispielsweise BitTorrent.

Rechtsanwalt Daniel Sebastian wirft dem Empfänger des Schreibens vor, rechtlich für die über seinen Internetanschluss begangene Urheberrechtsverletzung verantwortlich zu sein. In dem Angebot eines urheberrechtlichen geschützten Werkes in einer Tauschbörse liegt eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG. Neben dem Unterlassungsanspruch werden gegen den Adressaten des Schreibens Ansprüche auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz (Rechtsverfolgungskosten) geltend gemacht. Der Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sowie Aufwendungsersatz und Schadensersatz zu leisten.

Dem Abmahnschreiben beigefügt ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die nicht unterzeichnet werden sollte, da sie vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann und aus Sicht des Abgemahnten ungünstige Formulierungen enthält.

Außerdem sollte der geforderte Betrag nicht vorschnell ohne anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Dennoch sollte die Abmahnung ernst genommen und genannten Fristen nicht versäumt werden.

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