CSR Rechtsanwälte: Abmahnung im Auftrag des Herrn Karsten Fenner wg. Wettbewerbsverstoßes auf eBay

Jacob MetzlerAbmahnung, Recht, Wettbewerbsrecht

Die Kanzlei CSR Rechtsanwälte versendet im Auftrag des Herrn Karsten Fenner eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen angeblicher Verstöße gegen das UWG.

Herr Karsten Fenner betreibt auf der Verkaufsplattform eBay einen Account mit dem Namen „fantastic – movieland“. Er wirft einem anderen eBay-Händler vor, sein Angebot als „privat“ zu kennzeichnen, obwohl es sich um ein eindeutig gewerbliches Angebot handeln soll. Die Kanzlei fordert den Adressaten des Abmahnschreibens auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie für die Kosten der Abmahnung aufzukommen. Dem Schreiben ist eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigelegt.

Grundsätzlich sollte die Abmahnung ernst genommen und die gesetzte Frist eingehalten werden. Bei einem Fristversäumnis drohen höhere Kosten oder gar eine einstweilige Verfügung.

Dennoch sollte die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht unterschrieben werden, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Auch sollte die geforderte Summe nicht voreilig, ohne eine anwaltliche Überprüfung bezahlt werden. Häufig können die Forderungen durch anwaltliche Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.