CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Abmahnung wg. unberechtigter Vervielfältigung von "Bei meiner Seele" (Xavier Naidoo)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Frankfurter Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH versendet im Auftrag des Herrn Alexander Laios eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Vervielfältigung einer urheberrechtlich geschützten Tonaufnahme im Internet.

Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird von Herrn Alexander Laios vorgeworfen, das Musikstück „Bei meiner Seele“ des Künstlers Xavier Naidoo illegal über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Rechtsanwälte der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordern den Anschlussinhaber dazu auf eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 750,00 EUR zu überweisen. Aus diesem Grund wurde dem Schreiben eine bereits vorgefertigte Unterlassungserklärung beigelegt.

Neben der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH haben bereits die Rechtsanwälte von Zimmermann & Decker das Musikstück „Bei meiner Seele“ von Xavier Naidoo abgemahnt. Mehr dazu finden Sie hier

Grundsätzlich empfehlen wir die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten beinhaltet und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Auch die geforderte pauschale Vergleichssumme sollte nicht überstürzt, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise zurückgewiesen werden.

Dennoch muss die Abmahnung sehr ernst genommen und die darin gesetzte Frist unbedingt eingehalten werden. Handelt der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, können die Rechtsanwälte weitaus höhere Kosten fordern oder gar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.

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