CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Abmahnung wg. illegaler öffentlicher Zugänglichmachung von "All The Time" (DJane HouseKat feat. Rameez)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main versendet im Auftrag des Herrn Axel Konrad eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Musikstücks in einer Internet-Tauschbörse.

Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, das Musikstück „All The Time“ der Künstler DJane HouseKat feat. Rameez unerlaubt vervielfältigt zu haben. Die Rechtsanwälte bieten dem Adressaten des Abmahnschreibens eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordern ihn auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 690,00 EUR zu bezahlen. Bei rascher Zahlung wird ein „Schnellzahlerrabatt“ in Höhe von 450,00 EUR gewährt. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Grundsätzlich empfehlen wir, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da sie nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Auch die geforderte Geldsumme sollte nicht unüberlegt, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Dennoch sollte die Abmahnung ernst genommen und die darin gesetzte Frist eingehalten werden. Wird zu spät oder nicht reagiert, muss der Abgemahnte mit höheren Kosten oder gar einer einstweiligen Verfügung rechnen.

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