Die Anwaltskanzlei Boehmert & Boehmert Anwaltssozietät verschickt im Auftrag der Jack Daniel’s Properties, Inc. eine Abmahnung wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung. Die Jack Daniel´s Properties, Inc. sei Inhaberin einer Vielzahl von registrierten Marken. Ihr Sortiment umfasse neben alkoholischen Getränken auch Merchandising-Artikel und Lizenzwaren, insbesondere Bekleidungsstücke.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, Bekleidungsstücke mit selbst gefertigtem, in einigen Fällen auch mit leicht verändertem, Logo der Marke „Jack Daniel’s“ auf der Verkaufsplattform eBay zu verkaufen. Dadurch seien die Rechte der Jack Daniel’s Properties, Inc. als Markeninhaberin verletzt worden.
Die Kanzlei Boehmert & Boehmert fordert den Abgemahnten auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben, Auskünfte über den Verletzungsumfang zu erteilen sowie Schadensersatz und die Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.
Falls dem Abmahnschreiben eine Unterlassungserklärung beigelegt ist, raten wir davon ab, diese zu unterzeichnen. Vorgefertigte Erklärungen dieser Art enthalten ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten und werden vor Gericht oft als Schuldeingeständnis gewertet.
Zudem sollte eine geforderte Geldsumme nicht übereilt, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Durch anwaltliche Unterstützung können die Forderungen meist ganz oder teilweise abgewehrt werden.