Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte: Abmahnung wegen unberechtigter Vervielfältigung von "Kollegah & Farid Bang – Jung, Brutal, Gutaussehend 2" (Album)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Momentan versendet die Rechtsanwaltskanzlei Bindhardt und Lenz im Auftrag von Selfmade Records Elvir Omerbegovic eine Abmahnung wegen der unberechtigten Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Musikalbums in einer Internet-Tauschbörse.

Im uns vorliegenden Fall wird die illegale öffentliche Zugänglichmachung des Albums „Jung, Brutal, Gutaussehend 2“ der Künstler Kollegah & Farid Bang abgemahnt. Die Kanzlei Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte fordert den Adressaten des Abmahnschreibens auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 700,00 EUR zu überweisen. Dem Schreiben ist eine vorgefertigte Unterlassungserklärung und ein Beschluss des Landgerichts München beigefügt.

Wir raten dringend davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da sie ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Auch sollte die geforderte Geldsumme nicht unbedacht, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Meist können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Wurden Sie auch abgemahnt? Lesen Sie jetzt „Alles was Sie über Filesharing Abmahnungen wissen müssen!“