AGB FAQ – Zulässigkeit von „freibleibenden“ Angeboten

 

Sind „freibleibende Angebote“ in AGB zulässig?

 

Mit „freibleibenden Angeboten“ ist gemeint, dass sich der der Verwender der Klausel nicht an seine Angebote rechtlich binden möchte. Ob solche Bestimmungen in den AGB grundsätzlich zulässig oder unzulässig sind, ist von der Rechtsprechung noch nicht abschließend entschieden worden. In aktuellen Entscheidungen das Auktionsportal eBay betreffend, wurde die Klausel „freibleibendes Angebot“ als eine „überraschende“ Regelung im Sinne des § 305c Abs. 1 BGB angesehen und damit für unzulässig im Sinne von § 307 BGB erachtet (so beispielsweise das OLG Hamburg, Beschluss vom 14.02.2007, Az. 5 W 10/07 und das LG Hamburg, Urteil vom 18.01.2007, Az. 315 O 457/06).