Seit Einführung der neuen Widerrufsbelehrung durch die EU-Richtlinie RL2011/83/EU am 13.06.2014 werden Händler wegen der Verwendung der alten Widerrufsbelehrung wettbewerbsrechtlich abgemahnt.
Unter anderem mahnt nun die Anwaltskanzlei Popp im Auftrag des Herrn Wolfang Triller Onlinehändler ab, die nach wie vor die alte Widerrufsbelehrung verwenden. Den Betreibern von Onlineshops wird von der Anwaltskanzlei Popp aus Bonn vorgeworfen, durch die Verwendung der alten Widerrufsbelehrung gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen.
Wir empfehlen den Abgemahnten, die eine derartige Abmahnung wegen Wettbewerbsrechtsverletzungen erhalten haben, nicht vorschnell und ohne anwaltliche Prüfung die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen oder den geforderten Betrag zu zahlen.
Empfänger von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen erhalten in unserer Kanzlei eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung.