Abmahnungen rund um den Handel auf eBay

Das Online-Auktionshaus eBay hat die physischen Grenzen des Handels verwischen lassen und vielen Händlern einen einfachen und effektiven Einstieg in den Markt ermöglicht. Mit der wachsenden Popularität dieser Plattformen geht auch eine wachsende Zahl von Abmahnungen aus verschiedenen Bereichen einher, wie dem Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht oder Designrecht .

Das Vorgehen gegen Abmahnungen ist keineswegs aussichtslos. In einer Vielzahl der Fälle konnten wir bereits die Schadensersatzforderungen und Anwaltsgebühren von Abmahnkanzleien abwehren.

Haben Sie Fragen zu AGB für den online Handel schauen Sie bitte in unser FAQ.

Auf dieser Seite finden Sie nützliche Informationen Rund um den Umgang mit eBay-Abmahnungen und Möglichkeiten diese zu vermeiden:

Abmahnfähige Rechtsverletzungen auf eBay:

 

Wie sollte man sich bei einer eBay-Abmahnung verhalten?

Unterschreiben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung!

Die der Abmahnung beigefügte Erklärung kann vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden und birgt darüber hinaus erhebliche Risiken. Die geforderte Unterlassungserklärung sollte daher keinesfalls unverändert abgegeben werden. Nehmen Sie dringend vor Abgabe der strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung anwaltliche Hilfe in Anspruch.

Rufen Sie uns unverbindlich an unter 030 / 60 98 53 70 0. Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist auch abends und am Wochenende erreichbar.

Wenn Sie die von den abmahnenden Anwaltskanzleien gesetzte Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung versäumen, riskieren Sie, dass gegen Sie eine einstweilige Verfügung beantragt wird.

Geben Sie daher unbedingt vor Fristablauf eine von uns modifizierte Unterlassungserklärung ab!

Wie ist die Unterlassungserklärung zu modifizieren?

Damit die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann, muss sie ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz, gleichwohl rechtsverbindlich abgegeben werden. Die beigefügten Unterlassungserklärungen sind ihrem Inhalt nach regelmäßig zu weit gefasst.

So wird der Unterlassungsschuldner bspw. aufgefordert, es zu unterlassen, alle urheberrechtlich geschützten Werke der Firma xy öffentlich zugänglich zu machen anstatt nur den konkreten Musiktitel, Album oder Film. Statt einer konkreten Höhe der Vertragsstrafe (bspw. 5.000,01 EUR) empfehlen wir, nur eine zahlenmäßig unbestimmte, angemessenen Vertragsstrafe zu versprechen, deren Höhe von der Unterlassungsgläubigerin nach billigem Ermessen festzusetzen und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist (sog. Hamburger Brauch). Meistens enthalten die zu unterzeichnenden Erklärungen Schuldanerkenntnisse bezüglich der angeblich entstandenen Anwaltskosten, was keinesfalls übernommen werden sollte. Die Abmahnanwälte sind im Falle der Unterzeichnung bereits aus dem geschlossenen Unterlassungsvertrag berechtigt, ihre Gebühren einzufordern.

Muss man das geforderte Geld bezahlen?

Im Einzelfall muss geprüft werden, ob überhaupt ein Gesetzesverstoß vorliegt. Die Summe variiert mit dem Vergehen. Während eine Urheberrechtsverletzung durch die Nutzung eines nicht linzenzierten Bildes meist eine Zahlungsaufforderung von  einigen hundert Euro nach sich zieht, bennen die gegnerischen Anwälte bei Markenrechtsverltzungen nicht selten Streitwerte von bis zu 500.000,00 EUR. Jedoch sind diese Forderungen oft deutlich überhöht. In diesen Fällen bestehen gute Chancen, die Forderungen abzuwehren.

Wie kann ich meinen Ebay-Shop schützen?

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Informieren Sie sich vor Inbetriebnahme Ihres Shops über rechtliche und administrative Notwendigkeiten. Auch wenn Ihr Webshop schon eine Weile operativ ist, können geänderte Rechtsnormen eine Anpassung Ihres Angebots erforderlich machen. Beispielhaft dafür ist die sogenannte „Buttonlösung“ zum Schutze der Verbraucher, die ab dem 01.08.2012 in Kraft getreten ist und quasi für alle Webshopbetreiber relevante ist. Unsere Kanzlei berät Sie gerne, eine telefonische Ersteinschätzung können wir Ihnen kostenfrei anbieten.

 

 

Abmahnfähige Rechtsverletzungen auf eBay

 

– eBay-Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung

Eine häufiger Abmahngrund ist die Abbildung des angebotenen Produkts. Hierbei nutzen Händler in ihrer Präsentation Bilder, für die sie keine expliziten Lizenzen besitzen, z.B. in dem Sie über Suchmaschinen entsprechende, populäre Abbildungen ausfindig machen und benutzen. Oft werden diese Bilder öffentlich leicht zugänglich und nutzbar gemacht, jedoch beschränkt sich deren Nutzung ausschließlich auf nichtkommerzielle Zwecke. Dies wird häufig übersehen und kann rechtliche Konsequenzen haben.  Einige Kanzleien suchen gezielt nach diesen nicht lizenzierten Bildern und mahnen dementsprechend eine Verletzung des Rechts der Urheber ab.

Auch hier enthält die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung für den Unterzeichner ungünstige Formulierungen. Zudem dürfte der geforderte Schadensersatz deutlich überhöht sein, die Geltung der sog. MFM-Tabelle für Bildhonorare ist nach einer Entscheidung des OLG Brandenburg bei eBay-Auktionen nicht anwendbar.

– eBay-Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung

Häufig unterliegt der Vertrieb von Markenprodukten Auflagen. Zum Beispiel dürfen gewisse Produkte nur exklusiv von bestimmten Händlern oder in einer bestimmten Region vertrieben werden. Bieten Händlern diese markenrechtlich geschützte Waren trotzdem auf eBay an, liegt eine Markenrechtsverletzung vor. Häufig wird auch in Ermangelung der Lizenzen die Echtheit des Markenprodukts beanstandet. Die Liste der Gegner variiert hierbei stark von international renommierten Kanzleien bei bekannten und umsatzstarken Marken, bis zu spezialisierten, eher regional agierenden Kanzleien.

 

– eBay-Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoß

Verstöße gegen Wettbewerbsrecht werden meist dann abgemahnt, wenn Mitbewerber Verstöße beim Betrieb Ihres Webshops beanstanden, durch die sie sich im Wettbewerb benachteiligt sehen.

Solch ein Verstoß können fehlerhaft verfasste AGB sein, die Anwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung oder die mangelhafte Implementierung der sog. „Button-Lösung“ nach § 312g Abs. 2.

Unlautere Versprechen, fehlerhafte o. irreführende Kennzeichnungen, strukturelle Defizite des Webshops, also jedwedes nicht einhalten der gesetzlichen Rahmenbedingungen sind per se auch Benachteiligungen für die Mitbewerber, welche diese Bedingungen erfüllen und können daher von diesen abgemahnt werden. Gerade hier schützen Sie sich am besten durch professionelle Hilfe, da das Wettbewerbsrecht in Zeiten des Onlinehandels sehr dynamisch geworden ist und populäre Standardausführungen, z.B. der AGB, oft schnell überholt sind und damit abmahnfähig. Lassen Sie sich von uns beraten.

 

– eBay-Abmahnung wegen Designrechtsverletzung

Das Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design regelt die Nutzung von ästhetischen Gestaltungsformen in Farbe, Form und Design.

Für die Rechtswirksamkeit muss eine Eigenart, also der Grad der Distinktion von anderen Geschmacksmustern, und die Neuheit festgestellt werden. Für genauere Angaben zu Ihren konkreten Anfragen nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit uns auf. Mitbewerber und Hersteller mahnen eBay Händler ab, die ihrer Meinung nach  Plagiate anbieten oder Produkte, deren Design und Form stark den eingetragenen Geschmacksmustern ähneln.

 

Beispiele häufiger Gegner und Mandate

 

Wie Sie sehen können, verfügt unsere Kanzlei über umfangreiche Erfahrungen in der Prävention von Rechtsverletzungen beim Handel auf eBay und anderen Webshops , als auch in der Abwehr entsprechender Abmahnungen. Kontaktieren Sie uns telefonisch für eine kostenlose Ersteinschätzung. Durch professionelle Rechtsberatung sinkt das Risiko abgemahnt zu werden beträchtlich und es erlaubt Ihnen sich voll auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.