Kanzlei Dr. Hartmann & Partner mahnt unberechtigte Nutzung geschützter Lichtbilder des Fotografen Ansgar Sohn auf Ebay ab

Jacob MetzlerAbmahnung, Fotorecht, Urheberrecht

Derzeit versenden die Rechtsanwälte Dr. Hartmann & Partner Abmahnungen wegen der Verwendung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials des Fotografen Ansgar Sohn in einer E-Bay-Auktion.

Die Rechtsanwälte Dr. Hartmann & Partner fordern den Adressaten des Abmahnschreibens auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und eine Auskunftserklärung auszufüllen, anhand welcher die Höhe der Ansprüche auf Schadensersatz und aus ungerechtfertigter Bereicherung geklärt werden soll.

Generell raten wir davon ab, die beigefügte Unterlassungs- und Auskunftserklärung übereilt und ohne anwaltliche Beratung zu unterzeichnen, da diese meist ungünstige Formulierungen für den Adressaten enthält. Diese könnten vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden. Auch sollten geforderte Schadensersätze nicht ohne anwaltliche Prüfung gezahlt werden.

Wir empfehlen dennoch, die Abmahnung ernst zu nehmen und die angegebenen Fristen einzuhalten, da sich die Kosten in der Regel nach Fristablauf erhöhen.

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