Derzeit mahnen die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer auch im Auftrag der Studiocanal GmbH die illegale öffentliche Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Films über eine Internet-Tauschbörse ab.
In dem uns vorliegenden Fall geht es um den Film „Die Tribute von Panem – Catching Fire“, der angeblich in einer Internet-Tauschbörse heruntergeladen und damit anderen Nutzern des Netzwerkes illegal zur Verfügung gestellt wurde. Da die Verwertungsrechte am Film bei der Studicanal GmbH liegen, fordern Waldorf Frommer den Adressaten des Abmahnschreibens dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine Geldsumme in Höhe von 815,00 EUR zu bezahlen. Aus diesem Grund wurde dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung, der Ermittlungsdatensatz und ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München beigelegt.
Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie im gleichen oder einem ähnlichen Fall abgemahnt wurden?
Prinzipiell raten wir davon ab, eine derartige vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da sie nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält. Unter anderem kann die Erklärung von Gerichten als Schuldeingeständnis gewertet werden. Außerdem sollte der geforderte Geldbetrag nicht übereilt, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Meist können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise zurückgewiesen werden.
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