Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer mahnen im Namen der Verlagsgruppe Random House GmbH Internetbenutzer ab, die scheinbar unberechtigt das Buch „Eragon – Das Erbe der Macht“ von Christopher Paolini in Internet-Tauschbörsen heruntergeladen haben sollen.
Da die Rechte zur Verbreitung und Nutzung des Buches ausschließlich bei der Verlagsgruppe Random House GmbH liegen, stellt die öffentliche Verbreitung des Buches in einem Filesharing-Netzwerk eine Urheberrechtsverletzung dar. Daher sollen die Abgemahnten eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, diese ist dem Abmahnbrief bereits vorformuliert beigelegt, und zur außergerichtlichen Beilegung des Streites einen pauschalen Schadensersatz zahlen. Kommen die Abgemahnten dieser Forderung nach, ist die Angelegenheit für die Anwälte erledigt.
Wir empfehlen, die beigelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Beratung zu unterschreiben. Derartige Erklärungen sind meist zum Nachteil der Abgemahnten verfasst und können vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden.
Sie sollten auch die geforderte Geldsumme auf keinen Fall sofort überweisen, sondern unbedingt einen Anwalt konsultieren, der Ihnen hilft, sich gegen die Forderungen zu wehren. Ein Anwalt wird Ihnen auch helfen, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.