Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit im Auftrag der Bastei Lübbe AG eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen. Abgemahnt wird der illegale Download des E-Books „Er ist wieder da“ von Timur Vermes.
Der Empfänger des uns vorliegenden Abmahnschreibens wird die illegale Verbreitung des Buches „Er ist wieder da“ über eine Online-Tauschbörse zur Last gelegt. Daher fordern die Rechtsanwälte vom Adressaten des Abmahnschreibens, eine dem Schreiben beigelegte, bereits vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine Geldsumme zu bezahlen.
Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie eine Abmahnung in gleicher oder ähnlicher Sache erhalten haben?
Wie bei allen Filesharing-Abmahnungen raten wir davon ab, eine vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Meist enthält diese Erklärung unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten und kann daher, – sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen – , als Schuldeingeständnis gewertet werden.
Auch sollte der geforderte Geldbetrag nicht ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.