Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer von "Der letzte Tempelritter" für Universum Film GmbH

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Nutzer der Tauschbörse bittorrent, die den Film „Der letzte Tempelritter“ dort in letzter Zeit heruntergeladen haben, werden aktuell im Auftrag der Universum Film GmbH von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer abgemahnt.

Konkret wird den Empfängern der Abmahnschreiben vorgeworfen, den Film beim Download über bittorrent allen anderen Nutzern des Netzwerkes öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Diese Verbreitung ist laut Ansicht der Anwälte illegal, da die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte bei der Universum Film GmbH liegen.

Aus diesem Vorwurf heraus begründet Waldorf Frommer seine Forderungen an die Abgemahnten, eine Unterlassungserklärung abzugeben und eine Summe in Höhe von 815,00 EUR zu überweisen, um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen. Dem Schreiben beigelegt wurde eine bereits vorgefertigte Unterlassungserklärung, die unterzeichnet an die Kanzlei zurückgeschickt werden soll.

Zum Ermittlungsvorgang

Da die Werke der Universum Film GmbH nach Darstellung von Waldorf Frommer vielfach illegal im Internet verbreitet werden, lässt das Filmunternehmen bekannte Online-Tauschbörsen kontinuierlich von der Internet-Ermittlungsfirma ipoque GmbH überwachen. Diese zeichnet Datum und Uhrzeit des Downloads sowie die dazugehörige IP-Adresse auf. Dann beantragt Waldorf Frommer beim zuständigen Landgericht (abhängig vom Sitz des Providers) eine Erlaubnis, um beim jeweiligen Provider Auskunft über die Identität des Anschlussinhabers zu verlangen.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie eine Abmahnung in gleicher oder ähnlicher Sache erhalten haben?

Wie bei allen Filesharing-Abmahnungen raten wir davon ab, eine vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Meist enthält diese Erklärung unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten und kann daher, – sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen – , als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Auch sollte der geforderte Geldbetrag nicht vorschnell und nicht ohne eine anwaltliche Prüfung bezahlt werden. Meist können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder wenigstens teilweise abgewendet werden.

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