Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH hat die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer beauftragt, die Urheberrechtsverletzungen an ihrem aktuellen Kinofilm „Das erstaunliche Leben des Walter Mitty“ in Filesharing-Netzwerken abzumahnen.
Die Anwälte von Waldorf Frommer werfen den Adressaten vor, den Kinofilm während des Downloads in einer Tauschbörse zeitgleich anderen Nutzern des Netzwerkes anzubieten. Da die Nutzungs- und Verwertungsrechte ausschließlich bei der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH liegen, stellt die öffentliche Zugänglichmachung des Filmes in Tauschbörsen eine Urheberrechtsverletzung dar.
Waldorf Frommer verlangt von den Empfängern der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, eine solche hat die Kanzlei dem Abmahnschreiben bereits beigefügt. Außerdem werden die Abgemahnten aufgefordert, einen pauschalen Betrag in Höhe von 815,00 EUR zahlen. Mit Unterzeichnung des „Angebotes auf Abschluss einer Unterlassungserklärung“ und der Zahlung des Betrags in Höhe von 815,00 EUR sei die Angelegenheit für Twentieth Century Fox erledigt.
Abmahnung erhalten – Was tun?
Wir empfehlen, die beigelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Beratung zu unterschreiben. Derartige Erklärungen sind zumeist zum Nachteil der Abgemahnten verfasst und können vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden.
Sie sollten auch die geforderte Geldsumme nicht zahlen ohne eine rechtliche Prüfung, ob überhaupt Zahlungsansprüche in der geltend gemachten Höhe bestehen. Nutzen Sie hierzu die kostenfreie Ersteinschätzung durch unsere Kanzlei.