Sony Music Entertainment Germany GmbH lässt durch die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer wegen illegalen Downloads des Hörspiels „Die drei ??? – Folge 137 – Pfad der Angst“ abmahnen
Dem Adressaten des Schreibens wird vorgeworfen, dass von ihrem Internetanschluss aus die Folge 137 der beliebten Hörspielreihe um die drei Fragezeichen Justus Jonas, Peter Shaw und Bob Andrews über Torrent -Tauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht wurde. Indem der Download der Datei erfolgt, wird die Datei gleichzeitig einer unbestimmten Vielzahl anderer User (Leecher) zum Download angeboten. Das Angebot der Datei in einer Tauschbörse richtet sich dabei an alle Nutzer, es ist öffentlich und weltweit abrufbar. In diesem Angebot liegt ein Urheberrechtsverstoß gemäß § 19a UrhG.
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Das anwaltliche Abmahnschreiben enthält unter anderem eine Unterlassungserklärung sowie eine Zahlungsaufforderung über die Summe von von 856,00 EUR.
Haben Sie ein derartiges Schreiben erhalten, sollten Sie weder vorschnell der Zahlungsaufforderung nachzukommen noch die beigefügte Unterlassungserklärung zurückzusenden, da diese vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Zudem kann eine unterschriebene Unterlassungserklärung dazu führen, dass zusätzlich zur Zahlungsaufforderung eine erhebliche Vertragsstrafe verhängt wird. Dennoch sollte die Abmahnung der Anwaltskanzlei Waldorf und Frommer und die darin angegebenen Fristen unbedingt ernst genommen werden.
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