Meissner & Meissner – Abmahnung wegen unberechtigter Nutzung von Stadtplanausschnitten im Internet

Jacob MetzlerAbmahnung, Recht, Urheberrecht

Die Anwaltskanzlei Meissner & Meissner aus Berlin versendet Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung durch die öffentliche Zugänglichmachung von Stadtplanausschnitten.

Die Gesellschaft für kartographische Abdruck- und elektronische Vervielfältigungsrechte ermittelt für viele Rechteinhaber Urheberrechtsverletzungen im Internet. Kartenunternehmen, in deren Auftrag die Urheberrechtsverletzungen geltend gemacht werden, sind u.a. der Carto-Travel Verlag, welcher für für kartografische Produkte von Marken wie ADAC, Shell und Ravenstein steht, sowie die MAIRDUMONT GmbH & Co. KG, die für Produkte der Marken wie Marco Polo, Falk und ebenfalls ADAC steht.

In dem Abmahnschreiben wird von dem Betreiber Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz im vierstelligen Bereich verlangt.

Die gemachten Ansprüche auf Schadensersatz sind aus unserer Sicht deutlich überhöht. Wie in einem Urteil durch das Landgericht Berlin vom 22.12.2009 – Az. 15 S 9/07 – entschieden wurde, reicht es für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Wege der Lizenzanalogie nicht, wenn der Rechteinhaber auf die eigene Preisliste verweist, ohne belegen zu können, dass die dort angegebenen Listenpreise für Lizenzeinräumungen am Markt tatsächlich erzielbar sind. Dass die Listenpreise am Markt nicht erzielt werden können, dürften bereits die kostenlos nutzbaren Google-Maps-Kartenausschnitte zeigen. Auch die Anwaltsgebühren dürften überhöht sein, bspw. wurde durch das OLG Hamburg lediglich ein Streitwert in Höhe von 6.000,00 EUR (OLG Hamburg, Beschluss vom 10. 3. 2004 – 5 W 3/04) festgesetzt.

Generell raten wir davon ab, die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung übereilt, ohne anwaltliche Überprüfung zu unterzeichnen, da diese meist ungünstige Formulierungen für den Adressaten enthält.

Auch die geforderten Kosten sollten nicht ohne anwaltliche Prüfung gezahlt werden.