.rka Rechtsanwälte: Abmahnung wg. illegaler Verbreitung des Computerspiels “Total War – Rome II"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Zur Zeit mahnt die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei .rka wieder für die Koch Media GmbH ab. Aktuell gerügt werden Internetnutzer, die das Computerspiel “Total War – Rome II″ angeblich in einem P2P-Netzwerk heruntergeladen und für andere Nutzer öffentlich zum Download bereit gestellt haben.

Nach Darstellung der Anwaltskanzlei ist das oben benannte Computerspiel urheberrechtlich geschützt, da seine alleinigen Vertriebsrechte ausschließlich und unbeschränkt bei der Koch Media GmbH liegen. Somit stellt eine Öffentlichmachung in einem Online-Netzwerk eine Urheberrechtsverletzung dar.

Daher machen die Anwälte gegen die Abgemahnten Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend und bieten ihnen eine außergerichtliche Beilegung der Auseinandersetzung an. Dafür sollen die Abgemahnten eine dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet zurückschicken und eine pauschale Vergleichssumme zahlen.

Wurden Sie in gleichem oder in einem ähnlichen Fall abgemahnt?

Wir empfehlen, die Forderungen Ernst zu nehmen und die gesetzten Fristen einzuhalten, da die abmahnende Kanzlei sonst noch höhere Forderungen stellen und gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten kann. Wir raten aber dazu, den geforderten Vergleichsbetrag auf keinen Fall ohne anwaltliche Rücksprache zu begleichen. In der Regel können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder zumindest teilweise abgewehrt werden.

Sie sollten auch die beigefügte Unterlassungserklärung auf keinen Fall unterzeichnen, da sie meistens nachteilige Formulierungen enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Ziehen Sie einen Anwalt zu Rate. Er kann Ihnen helfen, eine modifizierte Erklärung abzugeben.

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