Die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller versendet derzeit im Auftrag der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD Abmahnungen wegen angeblich begangener Urheberrechtsverletzung. Anlass des Schreibens, so die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller, sei eine über den Internetanschluss des Adressaten begangene Urheberrechtsverletzung in einer Tauschbörse. Verfolgt werden Rechtsverletzungen in sog. Filesharing- bzw. P2P-Netzwerken, wie beispielsweise BitTorrent.
Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller wirft dem Empfänger des Schreibens vor, rechtlich für die über seinen Internetanschluss begangene Urheberrechtsverletzung verantwortlich zu sein. In dem Angebot eines urheberrechtlichen geschützten Werkes in einer Tauschbörse liegt eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG. Neben dem Unterlassungsanspruch werden gegen den Adressaten des Schreibens Ansprüche auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz (Rechtsverfolgungskosten) geltend gemacht. Der Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sowie Aufwendungsersatz und Schadensersatz zu leisten.
Dem Abmahnschreiben beigefügt ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die nicht unterzeichnet werden sollte, da sie vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann und aus Sicht des Abgemahnten ungünstige Formulierungen enthält.
Außerdem sollte der geforderte Betrag nicht vorschnell ohne anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.
Trotzdem sollte die Abmahnung ernst genommen und genannten Fristen nicht versäumt werden.
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